Bis Ende des Winters im Frühjahr 2019 ist die KDO wieder in der Pflicht, 230 km Straßen und 140 km Wanderwege zu räumen und zu streuen. Dafür stellt der Markt Oberstdorf jährlich ein Budget von 875.000 Euro bereit. Dazu kommen etwa 100.000.-€ für die benötigten Streumittel.
Die Einsatzleiter der KDO führen je nach Wetterlage tägliche Kontrollfahrten ab circa 2:30 in der Früh durch, um einen differenzierten Winterdienst zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass täglich die Einsätze nach Bedarf koordiniert werden, was die Kosten senkt. Mit einer sogenannten Cloudphone Lösung werden dann die benötigten Fahrer, mit einem einzigen Mausklick telefonisch durch eine individuelle Sprachansage alarmiert.
Alle Strecken und Standorte der Räumfahrzeuge sind digital in einem Geo-Informationssystem erfasst. So können unter anderem die Prioritäten und verwendeten Streumittel festgelegt werden. Die Streuer werden zu Beginn jeder Saison überprüft und kalibriert, um die Streumittel möglichst genau, den Straßenverhältnissen angemessen und dadurch möglichst umweltfreundlich auszubringen.
Auf den Wanderwegen wird in der Regel Splitt gestreut, auf den Straßen ist das Salz das Mittel der Wahl: es ist sowohl in Sachen Verkehrssicherheit als auch in der ökologischen Bilanz dem Splitt überlegen, so das Ergebnis einer Untersuchung des Öko-Instituts Freiburg.
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr und betrifft auch die private Räumpflicht der Gehwege, bzw. den Streifen entlang der Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist. Bitte denken Sie an Ihre Mitbürger, insbesondere an die Kinder auf dem Schulweg und an die Senioren und Gehbehinderten: räumen Sie den Gehsteig so, dass niemand zu Schaden kommt. Winter und Schnee gehören zu Oberstdorf dazu, es wäre für uns schlimm, wenn der Schneefall ausbleiben würde. Mit gutem Willen und angemessener Geschwindigkeit lässt sich vielleicht auch auf einer nicht sofort geräumten Straße fahren.
Gut zu Wissen: eine Räumpflicht besteht innerorts auf Straßen nur an wichtigen Punkten: also Schulwegen, Steigungen oder zum Beispiel Bushaltestellen. In den Wohngebieten besteht keine Räum- und Streupflicht auf den Straßen, sondern lediglich für die Fußgängerbereiche. Dass in Oberstdorf dennoch alles geräumt wird, ist eine Serviceleistung des Marktes über das rechtlich erforderliche Maß hinaus, damit unsere Gäste besser mit den winterlichen Verhältnissen zurechtkommen.