Der Markt Oberstdorf verfügt über eine eigene und unabhängige Trinkwasserversorgung. Das Landratsamt Oberallgäu hat nun mit dem Bescheid vom 14.12.2020 die Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die Wassergewinnungsanlage Christlessee erteilt. Die Gewässerbenutzung wird bis zum 31.12.2050 befristet. Grundlage hierfür war die Anpassung des Schutzgebietes an die heutigen Anforderungen.
Das Wasserschutzgebiet im Trettachtal zwischen Christlessee und dem Ende des Talbodens dient zum Schutz der Brunnenanlage, Brunnen I – VI für die öffentliche Trinkwasserversorgung in Oberstdorf. Es ist in 3 Zonen aufgeteilt: Die Zone 1 (Fassungsbereich) beinhaltet das umzäunte Gelände unmittelbar an den Brunnen. Zone 2 (engere Schutzzone) verläuft südlich der Zone 1 bis kurz nach der Brücke Truppersoy. Diese bemisst sich an der sogenannten 50-Tage-Linie. Es ist so groß gewählt, dass das Grundwasser mindestens 50 Tage benötigt, bis es an den Brunnen ankommt. Erst nach dieser Zeitspanne geht man davon aus, dass das Wasser keimfrei ist. Zone 3 (weitere Schutzzone) beinhaltet das weitere Gelände bis zum Ende des Talbodens kurz vor der Materialseilbahn der Kemptener Hütte. Im gesamten Schutzgebiet dürfen keine Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt erfolgen.
1973 wurde das erste Mal ein auf 30 Jahre befristetes Wasserschutzgebiet für Brunnen I bis III am Christlessee in Oberstdorf festgesetzt. In den Folgejahren wurde die Brunnenanlage um die Brunnen IV, V und VI erweitert. Um den zwischenzeitlich vom Bayerischen Umweltministerium eingeführten Kriterienkatalog zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten gerecht zu werden, musste das alte Schutzgebiet an die neuen Anforderungen angepasst werden. Aufwändige hydrogeologische Untersuchungen für den Anstrombereich der Brunnenanlage sowie ein überarbeiteter Schutzgebietsvorschlag mussten erarbeitet werden. Zusätzlich musste eine Wasserbedarfsberechnung sowie ein Sanierungskonzept zur Reduzierung der hohen Wasserverluste vorgelegt werden. Aufgrund des neuen Schutzgebietskatalog wurde den Grundstückseigentümer im Schutzgebiet eine Vielzahl von Verboten und Einschränkungen auferlegt. Insbesondere in Zone 2 wurden Schutzmaßnahmen aufgestellt, die die bisherige Form der Bewirtschaftung der Flächen in Zone 2 nicht mehr ermöglichen. Obwohl eine Ausgleichspflicht für Einschränkungen bei einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung besteht, müssen die Grundstückseigentümer dennoch viele Einschränkungen ersatzlos hinnehmen. Die Eigentümer der Grundstücke in Zone 2 und 3 nehmen die neuen Einschränkungen hin, somit konnte das Wasserschutzgebiet mit der Verordnung vom 21.10.2020 erlassen werden. Auf Basis dessen erteilte das Landratsamt Oberallgäu am 14.12.2020 nun für die nächsten 30 Jahre den Wasserrechtsbescheid.
Der Geschäftsführer der Wasserversorgung Oberstdorf GmbH Markus Schelldorf bringt zum Ausdruck: „Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Grundstückseigentümern im Schutzgebiet. Bei unzähligen Gesprächen hat sich immer wieder herausgestellt, dass viele Eigentümer ihre Flächen und Anwesen schon über mehrere Generationen mit Herzblut und viel Engagement bewirtschaften oder unterhalten und einen unermesslichen Beitrag zum Schutz dieser schönen Kulturlandschaft leisten. Letztendlich haben sie die Einschränkungen akzeptiert und zum Wohle der Oberstdorfer Bevölkerung hingenommen. Hierfür nochmals ein herzliches „Vergelts Gott“.
Oberstdorf hat nun weiterhin die Erlaubnis, Grundwasser zur Versorgung der Oberstdorfer Bürger zu fördern. Der Markt verfügt damit über eine eigene und unabhängige Trinkwasserversorgung.“
Die Qualität des Grundwassers aus dem Schutzgebiet Christlessee ist so hoch, dass das Wasser ohne aufwändige Aufbereitung direkt an den Kunden weitergegeben werden kann. Markus Schelldorf betont: „Unser Trinkwasser ist für jeglichen menschlichen Genuss geeignet, das beinhaltet auch die Zubereitung von Babynahrung!“