
Änderung des Meldezeitraumes bei Mieterwechseln
Mit Inbetriebnahme unseres neuen Kundenprogrammes für Abwicklung von Umzügen, Abrechnung und Pflege der Kundendaten, setzen wir eine neue gesetzliche Regelung um.
Welche Regelung ist das?
Ab dem 6. Juni 2025 tritt der 24 Stunden Lieferantenwechsel in Kraft, welcher Änderungen im Ablauf und den Meldefristen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger mit sich bringt.
Primäre Änderung: Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Was ändert sich?
Wenn ein Umzug Bevor steht, müssen Sie dies im Voraus beim Energieversorger ankündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist bei uns ab April nicht mehr möglich.
Wann muss ich mich melden?
Abmelden: Spätestens 2 Tage vor Auszug
Anmelden: Spätestens 2 Tage vor Einzug (Vormieter muss abgemeldet sein)
Frist verpasst – Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig ab-melde?
Melden Sie sich nicht rechtzeitig ab, müssen Sie zahlen, bis wir Ihre Abmeldung durchführen konnten. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig an-melde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden und es liegt für den Zähler eine Abmeldung vor, wird der Hauseigentümer automatisch angemeldet. Sobald wir Kenntnis von Ihrem Einzug haben, wird der Eigentümer wieder abgemeldet. Dieser kann Ihnen daraufhin die entstandenen Kosten weiterberechnen.
Allgemein gilt von nun an:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, am besten 2 Wochen im Voraus.
So lassen sich eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer leicht vermeiden.
Für eine Ummeldung benötigen wir auch weiterhin aktuelle Zählerstände.
Genauere Informationen und die Gesetzestexte finden Sie bei der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur